Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) IVEPA – Interessens Verband Endoskopie Personal Austria
Mit der Anmeldung werden die gegenständlichen AGBs Bestandteil des Vertrags zwischen dem/der Teilnehmer*in an der Veranstaltung und dem Verein IVEPA – Interessens Verband Endoskopie Personal Austria
Die Teilnehmer*innen erklären sich mit den AGB einverstanden und werden diese beachten.
1. Geltungsbereich dieser AGBs
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Veranstaltungen, die direkt von IVEPA – Interessens Verband Endoskopie Personal Austria organisiert werden.
2. Anmeldung
a. Die Anmeldung kann grundsätzlich über die Website vorgenommen werden.
b. Die Anmeldung ist in jedem Fall verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Teilnahmebeitrags.
c. Zumindest folgende Daten
sind bei der Anmeldung bekannt zu geben:
Vor- und Zuname, Adresse privat, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Rechnungsadresse optional
d. Jegliche Datenänderung ist umgehend per E-Mail oder direkt über die HP zu melden.
e. Die verfügbaren Veranstaltungsplätze werden nach der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.
f. Auch bei kostenlosen Veranstaltungen ist eine vorherige Anmeldung vorzunehmen.
g. Anmeldeschluss ist grundsätzlich 48 Stunden vor Beginn der Präsenz Veranstaltungen, bei Webinaren 2 Stunden vor Beginn des Events.
h. Bestimmungen bzgl. Ermäßigungen für IVEPA Mitglieder sind den jeweiligem Veranstaltung-Programmflyer zu entnehmen.
3. Bezahlung des Teilnahmebeitrages
a. Die Teilnahmebeiträge sind dem jeweiligen Programmflyer der Veranstaltung und der Anmeldeplattform zu entnehmen. Wenn nicht anders angegeben, ist der Teilnahmebeitrag vor Beginn der Veranstaltung zu entrichten.
b. Nach erfolgreicher Online Anmeldung erhält die/der Teilnehmer*in per E-Mail die Rechnung übermittelt.
c. Bei Eintreffen der Zahlung auf das Konto von IVEPA – Interessens Verband Endoskopie Personal Austria erhält die/der Teilnehmer*in ein personalisiertes Veranstaltungs Ticket oder bei Webinaren den Teilnahme-Link per E-Mail zugesendet.
d. Das personalisierte Veranstaltung Ticket ist dem/der Mitarbeiter*in am Veranstaltungsort auf Verlangen vorzuweisen.
e. Offene Zahlungen, die nach zweimaliger Mahnung (inkl. Mahnspesen) nicht eingelangt sind, werden an ein Inkassobüro weitergeleitet.
f. Bei zumutbaren Änderungen des Programms oder des Veranstaltungsorts haben die Teilnehmer*innen keinen Rücktrittsanspruch.
g. Bei Absage einer Veranstaltung wird der Beitrag in voller Höhe refundiert.
h. Wenn eine Veranstaltung nicht besucht wird, wird der gesamte Teilnahmebeitrag verrechnet.
4. Teilnahmebedingungen
a. IVEPA – Interessens Verband Endoskopie Personal Austria behält sich vor Veranstaltungen abzusagen, bei der eine Mindestanzahl an Teilnehmer*innen nicht erreicht wird.
c. Der Teilnehmer*innenplatz ist übertragbar, unterliegt aber den Anmelde- und Abmeldebestimmungen.
5. Abmeldung / Stornobedingungen
a. In der Regel ist eine Abmeldung schriftlich oder telefonisch spätestens bis 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Danach wird grundsätzlich - auch wenn die Veranstaltung nicht besucht wird - der gesamte Beitrag verrechnet.
b. Die Stornogebühr entfällt, wenn von der/dem Teilnehmer*in eine/ein Ersatz- teilnehmer*in nominiert wird.
c. Für Buchungen über Internet/HP oder E-Mail steht den Teilnehmer*innen als Konsument*innen im Sinn des § 3 KSchG (Konsumentenschutzgesetz) ein gesetzliches Rücktrittsrecht innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen, gerechnet ab dem Tag des Vertragsabschlusses zu, wobei ein Absenden der Rücktrittserklärung binnen der Frist ausreicht. Dieses Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, sofern die Veranstaltung vereinbarungsgemäß bereits innerhalb dieser vierzehn Tage beginnt.
6. Teilnahmebestätigungen
Auf Wunsch werden Teilnahmebestätigungen über den Besuch der Veranstaltungen kostenlos ausgestellt, wenn der/die Teilnehmer*in mindestens 75 % der betreffenden Veranstaltung besucht hat.
7. Haftung
a. IVEPA – Interessens Verband Endoskopie Personal Austria hat alle in Publikationen und Internetseiten bereitgestellten Informationen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Es wird jedoch keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereit gestellten Informationen übernommen, soweit dem Veranstalter nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden kann.
b. Weiters übernimmt IVEPA – Interessens Verband Endoskopie Personal Austria keine Haftung für Schäden an oder den Verlust von persönlichen Gegenständen der Teilnehmer*innen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Im Übrigen ist jede Haftung von IVEPA – Interessens Verband Endoskopie Personal Austria ausgeschlossen, die über die zwingenden Bestimmungen des gesetzlichen Schadenersatzrechts hinausgehen.
8. Schadenersatz
a. Von IVEPA – Interessens Verband Endoskopie Personal Austria angemieteten Räumlichkeiten, Inventar, Medien und Geräte sind schonend zu verwenden bzw. zu behandeln.
b. Die Teilnehmer*innen haben für mutwillige Beschädigungen Schadenersatz zu leisten.
9. Datenschutz
a. Mit der Anmeldung erteilen die Teilnehmer*innen die datenschutzrechtliche Zustimmung zur elektronischen Verarbeitung der Angaben zur Person für alle IVEPA – Interessens Verband Endoskopie Personal Austria gehörenden erforderlichen Vorgänge.
b. Die die Teilnehmer*innen betreffenden Daten werden vertraulich behandelt, nur in dem für IVEPA – Interessens Verband Endoskopie Personal Austria unbedingt erforderlichen Umfang verarbeitet und solange gespeichert, wie dies für die Erfüllung der Verwaltungsaufgaben erforderlich ist.
c. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten des Teilnehmers/der Teilnehmerin an Dritte. Personenbezogene Auswertungen werden nicht erstellt.
d. Auf Wunsch des/der Teilnehmer*in werden die ihn/sie betreffenden Daten aus den IVEPA – Interessens Verband Endoskopie Personal Austria Verzeichnissen gelöscht.
10. Rechtsform
IVEPA – Interessens Verband Endoskopie Personal Austria ist ein gemeinnütziger Verein und ist im Zentralen Vereinsregister (ZVR) mit der Nummer 845086887 eingetragen.
11. Gerichtsstand
Für allfällige Streitigkeiten aus diesen AGB gilt als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Wien als vereinbart.